Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)
(Stand: April 2024)
Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin und Anne Kürschner (im Folgenden „die Sprachdienstleisterin“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die Sprachdienstleisterin schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber/ die Auftraggeberin auf seine/ ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/ der Auftraggeberin sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von der Sprachdienstleisterin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Umfang der Leistung
Die Sprachdienstleisterin erbringt gegenüber dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin Sprachdienstleistungen (Lektorat).
Die Sprachdienstleisterin verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Die Sprachdienstleisterin schuldet jedoch keinen Erfolg. Sie ist nicht verantwortlich dafür, dass ihre Dienstleistung den vom Auftraggeber/ der Auftraggeberin gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber/ die Auftraggeberin selbst verantwortlich.
Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin verpflichtet sich der Sprachdienstleisterin zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür der lektorierte Text verwendet wird, z. B. ob es
für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist,
der Information dient,
der Veröffentlichung und Werbung dient
für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen ist,
oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem das Lektorat der Texte durch die damit befasste Sprachdienstleisterin von Bedeutung ist.
Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin darf den lektorierten Text nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber/ die Auftraggeberin den lektorierten Text für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung der Sprachdienstleisterin auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widerspricht.
Die fachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt – sofern nicht anders schriftlich festgelegt - ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers/ der Auftraggeberin und wird von der Sprachdienstleisterin keiner Prüfung unterzogen.
Die Sprachdienstleisterin hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt sie jedoch Vertragspartnerin des Auftraggebers/ der Auftraggeberin mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin.
Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
Die Preise für die jeweiligen Sprachdienstleistungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) der Sprachdienstleisterin, die für die jeweilige Art der erbrachten Leistung anzuwenden sind.
Als Berechnungsbasis gelten die jeweils vereinbarten Grundlagen (zum Beispiel: Stundensatz, Normseitenanzahl).
Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu lektorierenden Unterlagen erstellt wurde. Kostenvoranschläge, welche in anderer Form angeführt werden gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie.
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, kann jedoch Änderungen unterliegen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird die Sprachdienstleisterin den Auftraggeber/ die Auftraggeberin davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne Verständigung des Auftraggebers/ der Auftraggeberin in Rechnung gestellt werden.
Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.
Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete lndexzahl. Schwankungen der lndexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene lndexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen den Sprachdienstleister ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.
Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.
Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung von 50 % des Auftrags zu verlangen.
Wurde zwischen dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin und der Sprachdienstleisterin Teilzahlung (z.B. Lieferung von Teilleistungen oder bei Akontozahlung) vereinbart, ist die Sprachdienstleisterin bei Zahlungsverzug des Auftraggebers/ der Auftraggeberin berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diesen Auftraggeber/ diese Auftraggeberin ohne Rechtsfolgen für die Sprachdienstleisterin so lange einzustellen, bis der Auftraggeber/ die Auftraggeberin seinen/ ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Sprachdienstleisterin hat den Auftraggeber/ die Auftraggeberin aber umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren.
Termine, Lieferung
Der Liefertermin ist zwischen der Sprachdienstleisterin und dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin zu vereinbaren. Der Liefertermin bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil des von der Sprachdienstleisterin angenommenen Auftrages. Wurde kein Liefertermin vereinbart, ist die Dienstleistung in angemessener Zeit zu erbringen. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat die Sprachdienstleisterin den Auftraggeber/ die Auftraggeberin umgehend zu informieren und bekannt zu geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird.
Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins, insbesondere bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber/ der Auftraggeberin beizustellender Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) und im angegebenen Dateiformat sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung von Teilleistungen oder Ähnlichem und sonstiger anderer Verpflichtungen. Erfüllt der Auftraggeber/ die Auftraggeberin seine Verpflichtung zur Bereitstellung und Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den der Sprachdienstleisterin die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden. Bei einem Fixgeschäft obliegt es der Sprachdienstleisterin zu beurteilen, ob auch bei verspäteter zur Verfügungstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber/ die Auftraggeberin der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten an, hat die Sprachdienstleisterin den Auftraggeber/ die Auftraggeberin darüber umgehend zu informieren. Kann der Auftraggeber/ die Auftraggeberin nicht erreicht werden, gebühren diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Fixgeschäftes tunlich sind.
Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der Auftraggeber/ die Auftraggeberin zu vertreten hat, z. B. weil er die Unterlagen der Sprachdienstleisterin nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine Mitwirkungspflicht verletzt, steht der Sprachdienstleisterin eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50% des Auftragswertes der vereinbarten Leistung oder Teilleistung zu. Eine Anrechnung dessen, was sich die Sprachdienstleisterin infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder sie durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB).
Die mit der Übermittlung der vom Auftraggeber/ der Auftraggeberin beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber/ die Auftraggeberin; die mit der Übermittlung der Dienstleistung verbundenen Gefahren trägt die Sprachdienstleisterin.
Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber/ der Auftraggeberin der Sprachdienstleisterin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Lektorats bei der Sprachdienstleisterin. Die Sprachdienstleisterin hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
Die Übermittlung des lektorierten Dokuments erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege.
Die Sprachdienstleisterin haftet nicht für den elektronischen Versand des Dokuments und möglicherweise daraus resultierende Fehler.
Höhere Gewalt
Für den Fall der höheren Gewalt hat die Sprachdienstleisterin den Auftraggeber/ die Auftraggeberin unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Sprachdienstleisterin als auch den Auftraggeber/ die Auftraggeberin, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin hat jedoch der Sprachdienstleisterin Ersatz für bereits getätigten Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten.
Als höhere Gewalt werden angesehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Sprachdienstleisterin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen und ähnliche Vorkommnisse.
Geheimhaltung/Datenschutz
Die Sprachdienstleisterin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers/ der Auftraggeberin, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
Die Sprachdienstleisterin ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat ihre Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.
Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, ihr übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers/ der Auftraggeberin zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber/ die Auftraggeberin zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber/ der Auftraggeberin jederzeit widerrufen werden.
Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner/ ihrer Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn der Sprachdienstleisterin keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.
Haftung für Mängel (Gewährleistung)
Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber/ der Auftraggeberin in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach Lieferung der Dienstleistung zu erfolgen.
Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat der Auftraggeber/ die Auftraggeberin der Sprachdienstleisterin eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Sprachdienstleisterin behoben, so hat der Auftraggeber/ die Auftraggeberin keinen Anspruch auf Preisminderung.
Wenn die Sprachdienstleisterin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber/ die Auftraggeberin vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Recht zum Vertragsrücktritt.
Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber/ die Auftraggeberin nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in einem derartigen Fall verzichtet der Auftraggeber/ die Auftraggeberin auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
Für Lektorate, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber/ die Auftraggeberin in seinem/ ihrem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er/ sie beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn der Sprachdienstleisterin Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist der Sprachdienstleisterin ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.
Für das Lektorat von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keiner Gewährleistung; gleiches gilt auch für Überprüfungen von fremden Lektoraten.
Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Mangel.
Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber/ der Auftraggeberin bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet.
Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt die Sprachdienstleisterin keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.
Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber/ die Auftraggeberin verantwortlich.
Für vom Auftraggeber/ von der Auftraggeberin beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die Sprachdienstleisterin, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht.
Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird die Sprachdienstleisterin nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung der Sprachdienstleisterin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien u.ä.) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit der Sprachdienstleisterin vorliegt.
Schadenersatz
Alle Schadenersatzansprüche gegen die Sprachdienstleisterin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden durch die Sprachdienstleisterin grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Schäden an Personen nach dem Produkthaftungsgesetz, die nachweislich durch ein fehlerhaftes Lektorat verursacht wurden.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers/ der Auftraggeberin sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Sprachdienstleisterin zurückzuführen ist.
Für den Fall, dass der Auftraggeber/ die Auftraggeberin das Lektorat zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung der Sprachdienstleisterin aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Sprachdienstleisterin.
Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z .B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum der Sprachdienstleisterin und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung der Sprachdienstleisterin erfolgen.
Urheberrecht
Die Sprachdienstleisterin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu lektorieren bzw. lektorieren zu lassen. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
Bei urheberrechtlich geschützten Lektoraten hat der Auftraggeber/ die Auftraggeberin den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck des Lektorats entsprechen.
Bei einigen Sprachdienstleistungen bleiben Sprachdienstleister als geistige Schöpfer der Sprachdienstleistung Urheber derselben und es steht ihnen daher das Recht zu, als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Sprachdienstleistung. Der Name der Sprachdienstleisterin darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von dieser stammt bzw. bei deren Änderung nach deren nachträglicher Zustimmung.
Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin ist verpflichtet, der Sprachdienstleisterin gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber/ die Auftraggeberin keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. das Lektorat zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet wird. Die Sprachdienstleisterin wird solche Ansprüche dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber/ die Auftraggeberin nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse der Sprachdienstleisterin dem Verfahren bei, so ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, den Anspruch der Klägerin anzuerkennen und sich bei dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
Sofern die Sprachdienstleisterin dem Zustimmt, ist der Auftraggeber/ die Auftraggeberin verpflichtet, bei Veröffentlichung des lektorierten Texts die Sprachdienstleisterin im Impressum folgendermaßen zu nennen – Lektorat: wortgewiss e.U.
Die Sprachdienstleisterin darf, muss aber nicht, den lektorierten Text auf ihrer Website als Referenz nennen.
Zahlung
Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Sprachdienstleistung und nach Rechnungslegung zu erfolgen.
Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung in Höhe von 50 % des Auftrags zu verlangen.
Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu lektorierende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8% über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.
Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin und der Sprachdienstleisterin vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden anderen Aufträgen des Auftraggebers/ der Auftraggeberin nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber/ die Auftraggeberin seinen/ ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde (siehe Punkt 5.1.). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Sprachdienstleisterin in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin und der Sprachdienstleisterin bedürfen der Schriftform.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Sprachdienstleisterin.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der Sprachdienstleisterin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
Es gilt österreichisches Recht.